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G-BA: Kurzbericht zur Anhörung zur Änderung des Genehmigungsvorbehalts

Am Montag, 10.03.2024, fand die Anhörung im Geimeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Änderung des uns Medizincalcannabispatienten betreffenden Genehmigungsvorbehalts (Arzneimittelrichtlinie § 45) statt. Das SCM hatte im verganenen Jahr hierzu eine Stellungnahme eingereicht, die wir hier verlinken. Neben anderen Verbänden war auch das SCM durch Gero Kohlhaas vertreten, der als Sachverständiger teilnahm, um unsere Positionen zu vertreten.

Eine Zusammenfassung der Positionen der einzelnen Stellungnahmen durch den Versammlungsleiter Professor Hecken erfolgte zu Anfang. Erfreut konnten wir feststellen, dass die Mehrheit der Stellungnahmen einen ähnlichen Kurs wie unsere verfolgen und ähnliche Anmerkungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge enthalten. Es wurde sich mehrheitlich, unter Einforderung von Änderungsvorschlägen, für die Position B ausgesprochen. Vor allem dominierte die Forderung nach der Aufnahme von Fachärzten für Allgemeinmedizin in die vorgestellten Listen.

Einzelstimmen forderten einen drakonischen Schritt. Es sollen nur noch Fertigarzneimittel verordnet werden können. Und Patienten, die mit Blüten therapiert werden, sollten zwangsweise auf Fertigarzneimittel umgestellt werden. Es wurde vorgetragen, dass dies aus bei den Firmen liegenden wirtschaftlichen Gründen notwendig sei. So unverschämt wir als Patientenorganisation diese Forderung finden, so sehr wirkte sie, als sei der Zweck der Veranstlatung und die zugrundeliegende Diskussionsgrundlage nicht beachtet worden. Denn dieses Thema wurde in der letzten uns direkt betroffen habenden G-BA-Anhörung im März letzten Jahres bereits behandelt. Trotzdem wies der Versammlungsleiter darauf hin, diesen Vorschlag legitim zu finden und aufgenommen zu haben.

Es freute uns an dieser Stelle besonders, dass die übrigen Organisationsvertreter, wie auch wir, zahlreich entgegen diese Punkt argumentierten. Froh darüber, unser Bestes zum Einwirken auf die Entscheidung beigetragen zu haben, beobachten wir den laufenden Prozess und halten Euch hierzu auf dem Laufenden.

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